Warum sich Energiegemeinschaften lohnen
Der Klimawandel zwingt auch die Energiewirtschaft allmählich zum Umdenken. Der Ruf nach alternativer Energie mithilfe von Photovoltaik-Anlagen oder Windkraftanlagen wird immer lauter. Energiegemeinschaften können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
Sinn und Zweck der Gemeinschaften
Seit 2017 ist es in Österreich möglich, die mit einer Energieanlage auf einem Gebäude erzeugte Energie gemeinschaftlich zu nutzen.
Außerhalb der Grundstücksgrenze endet jedoch diese Nutzungsmöglichkeit. Nun soll es gesetzlich gewährleistet werden, den Strom auch über diese Grenzen hinaus für eine Gemeinschaft nutzbar zu machen.
Als Einkaufsgemeinschaft mit langjähriger Erfahrung sind diese neuen Energiegemeinschaften auch aus unserer Sicht die beste Lösung.
Die Grundlage dafür bildet eine neue Energierichtlinie. Das Erneuerbare Ausbau-Gesetz EAG ermöglicht es unter anderem, sogenannte Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) oder Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) ins Leben zu rufen.
Die aktuelle Situation: Energiegemeinschaften in Österreich
Der Entwurf für das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz liegt bereits seit dem 16. September 2020 der Regierung vor.
Im März 2021 hat das Gesetz den Ministerrat passiert und wurde dabei begutachtet und es wurden einige Änderungen vorgeschlagen. Beispielsweise könnten auch Stromerzeugungsunternehmen zu einem Bestandteil von Energie-Gemeinschaften werden.
Im Juli 2021 wurde das Gesetz im Parlament verabschiedet. Damit steht der Schaffung von Energiegemeinschaften auf regionaler Ebene eigentlich nichts mehr im Weg.
Doch in der Praxis sieht die Sache anders aus.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo es bereits jetzt rund 900 Energiegenossenschaften gibt, die insgesamt über 200.000 Mitglieder verfügen, hinkt Österreich dieser Entwicklung noch deutlich hinterher.
Hierzulande hat man erst einige Pilotprojekte ins Leben gerufen. Pilotprojekte für die Umsetzung derartiger Gemeinschaften gibt es beispielsweise in Bad Vöslau oder in Kottingbrunn. In den nächsten Jahren werden Energiegemeinschaften sowohl in Gemeinden als auch in der Landwirtschaft und bei Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie tragen wesentlich zur effizienten Nutzung von Energieressourcen bei und sind für die Bewältigung der Energiewende ein wichtiger Bestandteil. Es gilt nun, die letzten Probleme zu bewältigen.
Die Probleme und Lösungen
Da die Einrichtung von derartigen Gemeinschaften sehr aufwendig ist, sehen viele darin ein konkretes Problem.
Der Aufbau einer EEG oder BEG bedarf umfangreicher Planungen, Bedarfsermittlungen sowie Schritten zur Umsetzung der einzelnen Projekte. Dafür sind Experten gefragt.
Die Fragen, die damit verbunden sind, betreffen in erster Linie die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen. Bislang gibt es noch keine endgültigen Regelungen für eine Energiegemeinschaft.
Darüber hinaus sind auch spezielle Konzepte für die Energienutzung, Mobilitätskonzepte sowie Förderungen für den Bau von Anlagen gefragt. Außerdem müssen steuerrechtliche und versicherungstechnische Probleme gelöst werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Wie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen auch in Österreich jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften geschaffen werden.
Dafür müssen die europäischen Richtlinien in nationale Gesetze übernommen werden. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen bleibt den Mitgliedsstaaten dabei zum Teil selbst überlassen.
Um effiziente Bedingungen zu gewährleisten, muss der Handlungsspielraum für die gesetzliche Gestaltung möglichst weit ausgeschöpft werden.
Der rechtliche Rahmen für Energiegemeinschaften
Bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen muss Österreich auf mehrere Punkte achten.
- Die Einrichtung einer EEG oder BEG muss so einfach wie möglich erfolgen können. Bürokratische Hindernisse dürfen dabei nicht auftauchen.
- Bestehende Gemeinschaften müssen sich in einem rechtlich sicheren Rahmen verbleiben, um bereits durchgeführte Investitionen abzusichern.
- Die EEG und die BEG sind Gemeinschaften, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Sie sollen vor allem eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nutzung von Energie ermöglichen. Dazu bedarf es der Beschäftigung von Experten, die natürlich nicht ehrenamtlich tätig sein können.
Diese und ähnliche Fragen gilt es nun auf politischer Ebene zu behandeln und zielführend umzusetzen.
Offene Fragen für Energiegemeinschaften
Im Zuge des Erneuerbaren Ausbaugesetztes EAG und der Einrichtung von Energiegemeinschaften stellen sich auch eine Reihe von organisatorischen Fragen.
Ist die Teilnahme derzeit schon möglich?
Im Juli 2021 wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Nationalrat verabschiedet. Da die Details und Rahmenbedingungen noch definiert werden müssen, ist eine Teilnahme an einer Energiegemeinschaft zurzeit noch nicht möglich.
Wie sieht es mit Miet- und Eigentumsverhältnissen aus?
Ein Problem stellen auch die miet- und eigentumsrechtlichen Innenverhältnisse der zukünftigen Energiegemeinschaften dar. Hier können unterschiedliche Rechtsformen bei der Gründung der Gemeinschaft in Betracht kommen.
Auch entsprechende Tarifmodelle müssen erarbeitet werden. Diese sind auch für die Verteilung von Stromreserven wichtig.
Wer kümmert sich um die Technik?
Darüber hinaus sind für die effiziente Umsetzung der Energieverteilung bestimmte technische Komponenten notwendig. Dazu zählen neben Photovoltaikanlagen beispielsweise sogenannte intelligente Stromzähler oder Smart Meter.
best connect bietet Lösungen
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind auf jeden Fall ein wichtiger Bestandteil zur Bewältigung der Energiewende.
Das Erneuerbare Ausbau-Gesetz EAG sieht vor, bis zum Jahr 2030 den gesamten Strombedarf mithilfe erneuerbarer Energien zu decken. Dies kann nur gelingen, wenn auch die Entwicklung von Energiegenossenschaften forciert wird.
Die Überwindung organisatorischer Hürden kann mit entsprechenden Partnern funktionieren. best connect fungiert seit rund 20 Jahren als Einkaufsgemeinschaft für Energie für Unternehmen, die Landwirtschaft, Verbände, die Industrie sowie Filialisten.
Das Netzwerk von best connect verfügt bereits heute über rund 13.000 Mitglieder.
best connect übernimmt die Organisation von Energiegemeinschaften
best connect übernimmt für Mitglieder einer Energiegemeinschaft die gesamte organisatorische Abwicklung. Unternehmen als Mitglieder der Gemeinschaft können sich somit sorgenfrei ihren Kernkompetenzen widmen.
Eine Energiegemeinschaft bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Vorteile. Dazu gehören neben verringerten Ortsnetztarifen und Abgabenbefreiungen auch andere Punkte.
best connect fungiert dabei als kompetenter Partner für die Energie-Gemeinschaften der Zukunft.
- best connect-Mitglieder können ganz einfach ein Teil einer Energiegemeinschaft werden. Sie brauchen sich um die Abwicklung und die damit verbundenen organisatorischen Abwicklungen keine Gedanken zu machen. best connect übernimmt diese Aufgaben für Sie.
- Die Unternehmen und Mitglieder der Gemeinschaft können sich um ihr Kerngeschäft kümmern, während best connect die Teilnahme an der Gemeinschaft einrichtet. best connect verfügt auch über Partner für die Errichtung von effizienten Photovoltaikanlagen und notwendiger technischer Einrichtungen.
- Das Einzige, was jetzt noch fehlt, sind die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung und rechtliche Abwicklung der Gemeinschaftsmodelle. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits, und dann ist best connect bereits startklar.
FAZIT: Warum Energiegemeinschaften so wichtig sind
Energiegemeinschaften fungieren in Zukunft als juristische Personen, die für die Dezentralisierung der Energieerzeugung, die Verteilung und den Verbrauch von Bedeutung sind.
Ferner leisten sie einen wertvollen Beitrag für die Energiewende. best connect wird im Zusammenhang mit diesen Energiegemeinschaften zu einem wichtigen Koordinator für die intelligente Stromversorgung.
Der Zweifel an der Organisierbarkeit und der technischen und organisatorischen Abwicklung der Energie-Gemeinschaft wird dadurch ausgeräumt.
Letztendlich warten wir nur noch auf die finalen Regelungen im Rahmen des EAG.