Stromkostenbremse: Verlängerung und Halbierung der Förderung ab Juli 2024
Anfang Dezember 2022 wurde von der österreichischen Bundesregierung die Stromkostenbremse (auch bekannt als Strompreisbremse) eingeführt, um die finanzielle Belastung der Haushalte zu verringern und der hohen Inflation entgegenzuwirken. In Reaktion auf die gesunkenen Großhandelspreise für Strom und Gas hat die Regierung nun Anpassungen an dieser Maßnahme vorgenommen.
Verlängerung der Stromkostenbremse bis Ende 2024
Die Stromkostenbremse, die ursprünglich Mitte 2024 auslaufen sollte, wurde vom Parlament bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Verlängerung zielt darauf ab, den Effekt der Inflationsdämpfung zu intensivieren und den Bürger:innen weiterhin finanzielle Entlastungen zu gewähren.
Halbierung der Stromkostenbremse
Ab dem 1. Juli 2024 sinkt die Förderung von maximal 30 Cent pro kWh auf maximal 15 Cent pro kWh.
Bisherige Regelung: Bis Ende Juni 2024 erhalten Haushalte eine staatliche Förderung für die ersten 2.900 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Gefördert werden reine Energiekosten ab einem Energiepreis von 10 Cent pro kWh. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 30 Cent pro kWh. Die Preisobergrenze, bis zu der diese Förderung greift, liegt bei 40 Cent pro kWh. Das bedeutet, dass Haushalte für den Stromverbrauch bis zu dieser Grenze weniger zahlen, da ein Teil der Kosten durch den staatlichen Zuschuss gedeckt wird.
Neue Regelung ab Juli 2024: Ab dem 1. Juli 2024 wird die Förderung angepasst. Der maximale Zuschuss sinkt auf 15 Cent pro kWh, und die Preisobergrenze für die Förderung wird auf 25 Cent pro kWh reduziert. Für die ersten 2.900 kWh pro Jahr, die etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Haushalts ausmachen, ergeben sich folgende Änderungen:
Bei einem Strompreis von 25 Cent pro kWh bekommen Haushalte einen Zuschuss von 15 Cent pro kWh, was zu einem tatsächlichen Zahlungsbetrag von 10 Cent pro kWh führt. Liegt der Strompreis bei 30 Cent pro kWh, bleibt der Zuschuss bei 15 Cent pro kWh, was einen Zahlungsbetrag von 15 Cent pro kWh zur Folge hat. Sollte der Strompreis jedoch nur 20 Cent pro kWh betragen, wird ein Zuschuss von 10 Cent pro kWh gewährt, sodass die Haushalte lediglich 10 Cent pro kWh zahlen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits die Stromanbieter dazu anzuregen, ihre Preise zu senken und den Wettbewerb zu fördern. Andererseits werden Kunden motiviert, ihre aktuellen Stromtarife zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Es wird erwartet, dass diese Änderung mehr Wettbewerb in den Markt bringt, da die Preise bisher verdächtig oft bei der Fördergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde lagen.
Unterstützung für größere und einkommensschwache Haushalte
Im Rahmen der kontinuierlichen Bemühungen, finanzielle Entlastungen gezielt dort anzusetzen, wo sie am meisten benötigt werden, hat die Bundesregierung beschlossen, die speziellen Unterstützungsmaßnahmen für größere und einkommensschwache Haushalte bis zum Ende des Jahres 2024 fortzuführen:
Stromkostenergänzungszuschuss: Dieser Zuschuss richtet sich an Haushalte mit mehr als drei Personen, um ihnen bei der Deckung ihrer höheren Stromkosten zu helfen. Für jede Person über die dritte hinaus wird automatisch ein Betrag von 105 Euro von der Stromrechnung abgezogen.
Netzkostenzuschuss: Haushalte mit geringem Einkommen können einen Abschlag von 75 Prozent auf die Netzkosten in Anspruch nehmen. Diese Kosten fallen an, wenn der Stromversorger den Strom durch die Netze des Netzbetreibers leitet. Der maximale Einsparbetrag beträgt hier 200 Euro pro Jahr.
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