Energiekostenpauschale für österreichische Unternehmen
Die weltweiten politischen Spannungen und Konflikte sowie die globale Rohstoff- und Energiekrise haben nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die internationale Wirtschaft, sondern auch direkte Konsequenzen für österreichische Unternehmen. Als Reaktion darauf gibt es zwei Förderprogramme, die finanzielle Entlastung bieten: den „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ und die „Energiekostenpauschale für Unternehmen“. Der Unterschied zwischen den beiden liegt im Fokus und den jeweiligen Begünstigten.
Was ist der Energiekostenzuschuss?
Der Energiekostenzuschuss (EKZ) richtet sich hauptsächlich an Betriebe mit hohem Energieverbrauch. Viele große Unternehmen stehen aufgrund von Kostensteigerungen im Energiebereich vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Um diesen Unternehmen zu helfen und die wirtschaftliche Belastung zu reduzieren, bietet der Energiekostenzuschuss finanzielle Unterstützung an. Für das Jahr 2023 sind Zuschüsse in einer Spanne von 3.000 Euro bis hin zu 150 Millionen Euro vorgesehen. Dies soll den Unternehmen ermöglichen, die gestiegenen Kosten für den Erwerb und Verbrauch von Energie besser zu bewältigen. Ein weiterer Vorteil dieses Programms ist, dass der EKZ als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, was den finanziellen Druck auf die begünstigten Unternehmen zusätzlich verringert.
Was versteht man unter der Energiekostenpauschale?
Die Energiekostenpauschale ist eine spezielle Pauschalförderung für bestehende Unternehmen in Österreich, die über eine Betriebsstätte verfügen. Um für diese Förderung in Frage zu kommen, sollte der Jahresumsatz des Unternehmens zwischen 10.000 € und 400.000 € liegen. Die Höhe der Pauschale variiert zwischen 110 € und 2.475 €. Die genaue Berechnung der Energiekostenpauschale erfolgt mithilfe eines Energieberechnungsschlüssels, welcher von der Energieagentur in Kooperation mit der Statistik Austria erarbeitet wurde. In diese Berechnung fließen Faktoren wie die spezifische Branche des Unternehmens und der Jahresumsatz von 2022 ein.
Allerdings ist diese Förderung nicht für alle Unternehmen zugänglich. Ausgenommen von der Unterstützung sind öffentliche Betriebe, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen aus Branchen wie Energie, Finanz- und Versicherungswesen, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und zudem politische Parteien mit ihren zugehörigen Betrieben. Es ist daher ratsam, die genauen Kriterien und Bedingungen zu überprüfen, bevor man einen Antrag stellt.
Wann ist der förderfähige Zeitraum?
Die Energiekostenpauschale ist rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz im Anschluss. Es stehen drei verschiedene förderungsfähige Zeiträume zur Auswahl:
- 01. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
- 01. Februar 2022 bis 30. September 2022
- 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Förderungsanträge können seit 8. August und noch bis zum 30. November 2023 online über das digitale Unternehmensserviceportals unter https://www.usp.gv.at/ eingereicht werden. Auf dieser Seite finden Sie auch alle notwenigen Informationen für Ihre erfolgreiche Antragstellung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Handy-Signatur oder ID Austria sein, um den Antrag stellen zu können.
- Ihr Unternehmen muss im USP registriert sein, um die Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Die USP-Administrator:in Ihres Unternehmens muss das Verfahrensrecht „Förderung beantragen“ für den Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ zugeteilt
- Ihr Unternehmen muss gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt korrekt klassifiziert sein, dies erfolgt anhand des ÖNACE-Codes durch die Statistik Austria.
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen nichts mehr im Weg und Sie können die Energiekostenpauschale beantragen, indem Sie sich im USP mittels Ihrer Handy-Signatur oder ID Austria anmelden und dort das entsprechende Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ auswählen. Um die Antragstellung so problemlos wie möglich gestalten zu können, haben wir für Sie im Anschluss den genauen Ablauf zur Beantragung der Energiekostenpauschale aufgelistet.
Wie erfolgt die Beantragung der Pauschale?
- Selbst-Check: Seit 17. April 2023 können Unternehmen online prüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Hierbei wird überprüft, ob eine Handysignatur oder eine ID Austria vorhanden ist, Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) besteht und der ÖNACE-Code sowie die Umsatzhöhe bekannt sind.
- Start der Einreichphase: Nach der Anmeldung auf usp.gv.at können Unternehmen das Antragsformular ausfüllen. Die Förderung wird daraufhin automatisch berechnet. Ein gesondertes Hochladen von Belegen ist nicht erforderlich
- Automatisierte Prüfung: Mit Bestätigung wird der Antrag automatisiert geprüft.
- Auszahlung: Bei positivem Antragsbescheid erfolgt die Überweisung der Förderung an das Unternehmen. Im Falle einer Ablehnung werden die Gründe dafür mitgeteilt.
Weitere Informationen und eine Videoerklärung zur Energiekostenpauschale finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.