Mit weiteren Förderungen durch die Energiekrise

Energiekostenzuschuss2

Erleichterung ist für Unternehmen in Sicht. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden die horrenden Preissteigerungen abgefedert und die österreichische Wirtschaft gestützt. Was das ist, wer ihn beantragen kann und wie viel er bringt, lesen Sie hier.

Was ist der Energiekostenzuschuss 2?

Als Teil des Anti-Teuerungspakets hat die Bundesregierung Mitte Dezember letzten Jahres den Energiekostenzuschuss 2, kurz EKZ 2, vorgestellt. Aufgrund der stark steigenden Energiekosten unter anderem auch durch den Ukraine-Konflikt soll diese Förderung als Erweiterung des Energiekostenzuschuss 1 helfen, mehr Stabilität und Sicherheit in die Wirtschaft zu bringen. Dieser soll für das Jahr 2023 Unternehmen und Betriebe mit Zuschüssen von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro unterstützen, um die Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie zu reduzieren. Der EKZ 2 wirkt als nichtzurückzahlbarer Zuschuss.

Welche Förderstufen gibt es?

In folgender Tabelle werden die einzelnen Förderungsstufen übersichtlich dargestellt.

Der Energiekostenzuschuss 2 wird in fünf Förderstufen von 1-5 unterteilt, womit es damit eine Stufe mehr gibt als beim EKZ 1. Hierbei fallen die meisten Unternehmen in Stufen 1 und 2, primär in Stufe 1. In Stufe 1 werden zum Beispiel Unternehmen, die einen Umsatz unter 700.000 Euro haben und 60 % ihrer Energie-Mehrkosten zumindest 3.000 Euro im Jahr ergeben, gefördert.

Die Stufen haben dabei eine Unter- und Obergrenze des geförderten Auszahlungsbetrags. Wie hoch die Energieintensität (Energiekostenanteil am Produktionswert) sein muss, wird in Prozent dargestellt. Die Förderintensität gibt an, wie viel Prozent des Kostenanstiegs bei den Energiemehrkosten gefördert werden. Jede Stufe hat eine individuelle Formel zur Berechnung der Förderung. Die geförderte Verbrauchsmenge bezieht sich auf das Jahr 2021. In jeder Stufe werden die jeweilig geförderten Energiearten aufgezählt.

Wer profitiert davon?

Der Energiekostenzuschuss 2 dient Unternehmen und Betrieben, um deren Wettbewerbsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten, Sicherheit in der Planung zu schaffen, Arbeitsplätze in Österreich zu sichern, sowie den Wirtschaftsstandort in dieser Krise zu stärken. Der EKZ 2 schafft Unternehmen Entlastung bei den hohen Mehrkosten von Erdgas, Strom und Treibstoffen. Der EKZ 2 teilt sich in zwei Unternehmensgruppen:

  • Unternehmen, mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz
    • müssen das Kriterium „energieintensiv“ nachweisen*
  • Unternehmen, mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz
    • das Kriterium „energieintensiv“* muss nicht erfüllt sein

*Wenn sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf 3 Prozent des Produktionswertes belaufen, ist das Unternehmen energieintensiv.

Damit man als Unternehmen für den EKZ 2 in Frage kommt, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Steuerliches Wohlverhalten
      • Der Antragsteller oder dessen Geschäftsführer dürfen in den letzten fünf Jahren keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz erhalten haben.
      • Das Unternehmen darf keinen Firmensitz oder Niederlassung und in einem Staat haben, der in der EU-Liste, der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt ist.
      • In den letzten drei Jahren hatte das Unternehmen keinen rechtskräftig festgestellten Missbrauch nach der Bundesabgabenordnung, der eine Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens € 100.000 pro Veranlagungszeitraum zur Folge hatte.
  • Beschäftigungsgarantie: Diese Vereinbarung (zum Schutz von Angestellten, die in Falle eines Auftragsmangels, einen bestimmten Mindestlohn regelt) soll analog zur deutschen Regelung im Strompreisbremsengesetz erfolgen und bis Ende 2024 in Kraft bleiben.
  • Wenn ein Unternehmen lagerfähige Energie besitzt, wird eine Bevorratung dessen nicht gefördert.

Was muss beachtet werden?

Die Förderung des Energieverbrauchs deckt den Zeitraum zwischen 1.1.2023 und 31.12.2023 ab. In diesem Zeitraum können Unternehmen einen Zuschuss beantragen, der sich an den Energiekosten orientiert, die im Jahr 2023 voraussichtlich anfallen werden. Die Antragsstellungen werden über die Onlineplattform des aws unter: https://foerdermanager.aws.at/#/ gestellt.

Die Förderungsart bezieht sich auf die Methode „First come – First serve!“, somit steht nur das festgelegte Förderungsbudget zur Verfügung und wird aufgrund von einer Überschreitung bei den Antragsstellungen nicht erweitert. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig informieren und ihren Antrag sorgfältig vorbereiten, um die Chance auf eine Förderung zu erhöhen.

Energiekostenzuschuss 1:

  • Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss 1 sind bis 14. April 2023 möglich
  • Anträge können dann von 17. April bis 16. Juni 2023 gestellt werden.

Energiekostenzuschuss 2:

  • Anträge für den Energiekostenzuschuss 2 sind für Q3 2023 angedacht.

Die im Förderungszeitraum angeschafften und verbrauchten Energieeinheiten sowie die Preissteigerung bestimmen die Höhe der förderbaren Energiemehraufwendungen. Der Energiekostenzuschuss 2 errechnet sich somit daraus.

Unternehmen, welche gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sind vom EKZ 2 ausgeschlossen.

Wie stelle ich den Antrag für die Förderung?

Genau wie beim Energiekostenzuschuss 1 wird der EKZ 2 im „Fördermanager der aws“ unter: https://foerdermanager.aws.at/ beantragt.

Schritt 1: Hier erfolgt die Voranmeldung auf der aws-Seite, bei der die allgemeinen Unternehmensdaten, die vertretungsbefugte Person, E-Mail-Adressen und der Jahresumsatz, eingetragen werden müssen. Dieser Schritt muss auch bei bestehenden Konten des aws durchgeführt werden. Sie bekommen nun einen gewissen Zeitraum zugewiesen, um den Antrag zu stellen.

Schritt 2: Sofern noch nicht vorhanden, sollten Sie für die in der Voranmeldung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) eine Registrierung und einen Benutzer-Account im aws-Fördermanager erstellen.

Schritt 3: Unternehmen, welche mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz erzielen, müssen von der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Bilanzbuchhaltung bestätigen lassen, dass es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt. Wer unter 700.000 Euro Jahresumsatz liegt, braucht keinen Nachweis dieser Energieintensität.

Schritt 4: Die Ermittlung der förderbaren Kosten muss durchgeführt werden. Hierbei wird zuerst der Energieverbrauch im förderfähigen Zeitraum durch ein intelligentes Messgerät oder der Jahresabrechnung ermittelt. Anschließend erfolgt die Ermittlung der Preissteigerung im förderfähigen Zeitraum durch die vorigen Abrechnungen des Energieanbieters und weitere Schreiben.

Schritt 5: Im letzten Schritt müssen Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen, welcher Ihnen per E-Mail gesendet wurde. Dabei müssen Sie die Feststellung der Energieintensität, den Energieverbrauch sowie die Preissteigerung im förderfähigen Zeitraum fehlerfrei bekannt geben.

Wenn Sie nun alle Schritte korrekt durchgeführt haben, folgt die Auszahlung der Förderung des EKZ 2.

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