Nach der Ungewissheit folgt nun die Strompreisbremse

Preisbremse

Der Energiemarkt brachte in den letzten Monaten viele Sorgen und Fragen mit sich. Die Ungewissheit, wie es nun mit dem enormen Anstieg der Energiepreise weitergeht, ist klar zu spüren und belastet die Haushalte enorm. Die Bundesregierung setzte nun Maßnahmen entgegen, um die Energieversorgung Österreichs zu sichern sowie die Menschen zu entlasten.

Was ist die Strompreisbremse?

Seit 1. Dezember 2022 ist die Strompreisbremse (ges. Stromkostenzuschuss) als Entlastungsmaßnahme des Bundes in Kraft und wird bis 30. Juni 2024 bestehen bleiben. Ziel ist es, Haushalte durch eine Förderung des Energiepreises zu entlasten. Bis zu 500 Euro pro Jahr soll sich ein Haushalt so an Energiekosten sparen.

Für wen ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wurde für Privathaushalte geschaffen, die einen laufenden Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Mittlerweile wurde sie auch für Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Betrieb (Gewerbe oder Landwirtschaft) haben, erweitert. Bedingung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

Während die Strompreisbremse für Privatpersonen automatisch durch den Energieversorger abgewickelt wird, muss die Strompreisbremse für Zählpunkte mit Gewerbe oder Landwirtschaftsprofil unter folgendem Link beantragt werden. Der Antrag ist ab 17.04.2023 möglich. 

Strompreisbremse

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Als Berechnungsgrundlage dient der durchschnittliche Stromverbrauch eines Haushaltes mit drei Mitgliedern. Der Wert von 2.900 kWh wurde festgelegt, das entspricht ungefähr 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines österreichischen Haushalts.

Diese 2.900 kWh Energieverbrauch werden mit 10 Cent pro kWh netto verrechnet. Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden und richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Energietarif. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und den zu zahlenden 10 Cent pro kWh übernimmt der Staat. Hier sei aber Vorsicht geboten, denn die Höhe der geförderten Differenz ist auf 30 Cent pro kWh begrenzt.

Drehstromzähler

Welche Förderungen gibt es noch?

Einkommensschwache Haushalte erhalten einen Abschlag der Netzkosten (Gebühren, die gezahlt werden müssen, wenn der Energieanbieter Strom durch die Versorgungsnetzte des Netzbetreibers leitet) von 75 Prozent, maximal jedoch 200 Euro pro Jahr.

Haushalte mit mehr als drei Personen, die durch ihre Größe auch mehr Strom verbrauchen, können einen Antrag stellen, um das Limit von 2.900 kWh auszuweiten. Für jede weitere Person im Haushalt können zusätzlich je 350 kWh pro Jahr an vergünstigter Energie beantragt werden. Dies entspricht einer Entlastung von rund 100 Euro pro Jahr und Person.

Was ist zu beachten?

  • Zu beachten ist in jedem Fall die Zahlung der Umsatzsteuer von 20 Prozent, denn die Strompreisbremse greift bei dieser nicht. Somit sinkt zwar der Netto-Energiepreis durch diese Maßnahme, jedoch wird die Umsatzsteuer vom vollen Preis verrechnet.
  • Auch werden jene Haushalte, welche höhere Energiepreise haben, mehr gefördert, als jene die ihren Strom durch günstige Tarife beziehen.
  • Auf der Jahresstromrechnung ist die Strompreisbremse als Punkt “Stromkostenzuschuss“ erkennbar.
  • Die Regulierungsbehörde E-Control bietet einen Strompreisbremse-Rechner an, der den ungefähren Betrag Ihres Stromkostenzuschusses berechnet.

Hier geht es zum Rechner: Stromkostenbremse – E-Control

Da die Bezuschussung des Energiepreises auf max. 30 ct/kWh begrenzt ist und die Strompreisbremse nur bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh greift, ist es von großer Bedeutung, einen geeigneten Stromtarif zu wählen. Aus diesem Grund zahlt es sich aus den Experten bei best connect, die optimale Tarifwahl zu überlassen. 

 

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