Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Rundum-Service. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.
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Was macht best connect?
best connect ist die führende Energie-Einkaufsgemeinschaft für Unternehmer und Landwirte in Österreich. Wir kaufen für unsere 15.000 Mitglieder Strom und Gas ein und verhandeln ein Volumen von über 500 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Durch die Nachfragebündelung erzielen wir exklusive Großabnehmertarife, die wir direkt an unsere Mitglieder weitergeben. Insgesamt haben wir für unsere Mitglieder in den letzten Jahren mehr als 100 Millionen Euro erspart.
Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft bei best connect?
Als Mitglied profitieren Sie von den günstigen Preisen am österreichischen Strom- und Gasmarkt, ohne selbst Zeit, Personal und weitere Kapazitäten zu investieren. Wir übernehmen verlässlich das gesamte Energiebezugsmanagement Ihres Unternehmens. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich zurücklehnen, während Sie automatisch sparen.
Wodurch unterschiedet sich best connect von einem Energieversorger?
Wir sind kein Energieversorger sondern eine Einkaufsgemeinschaft. Als Einkaufsgemeinschaft verhandeln wir jedes Jahr aufs Neue exklusive Strom- und Gastarife und geben diese an unsere Mitglieder weiter. Durch die Bündelung der Nachfrage unsere Mitglieder haben wir eine Verhandlungsmacht gegenüber den Energieversorgern und erzielen so dauerhaft günstige Preise für Strom und Gas.
Warum bekomme ich über best connect dauerhaft günstige Tarife?
Durch die Nachfragebündelung von tausenden Mitgliedern können wir exklusive Großabnehmertarife verhandeln. Jedes Jahr schreiben wir das Volumen neu aus.
Wozu wird eine Vereinbarung benötigt?
Die Vereinbarung benötigen wir, um für Sie erfolgreich tätig werden zu können und alle notwendigen Schritte mit den Energieversorgern abwickeln zu können. Wir übernehmen das gesamte Energiebezugsmanagement, von der Verhandlung der Energiepreise bis zum Anbieterwechsel.
Was passiert, nachdem ich mich zur Einkaufsgemeinschaft angemeldet habe?
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht sowie die aktuellen Strom- und Gasrechnungen erhalten haben, werden die Daten geprüft, analysiert und die Verhandlungen mit den Energieversorgern beginnen. Bei einer Ersparnis wird der Wechsel eingeleitet. Wenn Sie bestens versorgt sind und momentan keine Ersparnis erzielt werden kann, bleibt alles beim Alten. Die Preise werden laufend verhandelt und sobald wir einen besseren Preis erzielt haben, beginnt der Wechselprozess. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir übernehmen das für Sie.
Wird bei einem Energielieferantenwechsel meine Stromversorgung unterbrochen?
Nein, keine Sorge. Ein Wechsel des Energielieferanten hat keine Auswirkung auf Ihre Energieversorgung vor Ort. Sie sind weiterhin sicher mit Strom versorgt.
Wieso gibt es eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren?
Damit wir exklusive Preise für Strom und Gas bei den Energieversorgern verhandeln können, müssen wir unser Volumen für eine gewisse Zeit garantieren können. Ein weiterer Grund für die Mindestvertragsdauer von 3 Jahren ist, dass wir Sie oft auch bei einer möglichen Ersparnis nicht sofort wechseln können, weil Sie mit dem aktuellen Energielieferanten noch eine Bindung haben.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist für Unternehmer und Landwirte kostenlos und der Erfolg wird fair verteilt: Für uns wird nur im Erfolgsfall ein Honorar fällig. Die Höhe unseres Erfolgshonorars beträgt 25 Prozent der erzielten Ersparnis. Sollten Sie nicht sparen, wird auch kein Honorar fällig.
Privatpersonen hingegen entrichten eine jährliche Pauschalgebühr von 19,90 Euro.
Wie berechnet sich meine Ersparnis?
Die Ersparnis berechnet sich aus der Differenz zwischen Strom- bzw. Gaskosten, die das Mitglied als Einzelkunde beim örtlichen Versorgungsunternehmen nach dem allgemeinen, genehmigten Gewerbetarif zu Beginn der Abrechnungsperiode üblicherweise hätte bezahlen müssen, und den tatsächlich angefallenen Kosten der Abrechnungsperiode. Hierbei werden alle während der Abrechnungsperiode gutgebrachten Rabatte und Rückerstattungen angerechnet. Die Abrechnungsperiode entspricht der individuellen Abrechnungsperiode des Mitglieds mit seinem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen.
Wie wird das best connect Erfolgshonorar abgerechnet?
Die Rechnung für das best connect-Erfolgshonorar wird Ihnen ca. 1 x pro Jahr zugesendet.
Erlischt meine Mitgliedschaft, wenn ich den Energielieferanten eigenständig wechsle?
Nein! Die Mitgliedschaft erlischt nicht, wenn Sie selbst einen Lieferantenwechsel durchführen. Sie profitieren weiterhin von dem laufenden Marktüberblick unserer Experten. Sobald wir eine Ersparnis für Sie erzielen können, werden Sie wieder gewechselt.
Bekomme ich als best connect-Mitglied weiterhin eine Rechnung vom Energieversorger?
Ja, Sie bekommen weiterhin direkt von Ihrem Energieversorger eine Rechnung für Energiekosten, Netznutzung sowie Steuern und Abgaben.
Ich habe eine Photovoltaik-Anlage. Was bietet best connect dazu an?
Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage besitzen, verhandeln wir individuell für Sie den Abnahmetarif mit den Energieversorgern. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Kann ich mich als Privatperson anmelden?
Unsere Dienstleistung wird exklusiv Unternehmern, Landwirten und Privatpersonen in Österreich und Slowenien angeboten. Für Privatpersonen benötigen wir nur eine eigene Vereinbarung, die sie hier mit wenigen Klicks ausfüllen können.
Welchen Strom beziehe ich über best connect?
Über best connect beziehen Sie 100 % saubere Energie, das ist Strom aus Wasserkraft oder Ökostrom.
Wo kann ich mich bei best connect anmelden?
Sie können sich ganz einfach online unter https://www.bestconnect.info/vereinbarung-digital anmelden oder die Vereinbarung herunterladen. In nur 3 Schritten ist die Anmeldung erledigt.
Was muss ich tun, wenn ich umziehe?
Wenn Sie umziehen, füllen Sie bitte dieses Abmeldeformular aus und senden es per E-Mail oder Post an uns. Anschließend wählen Sie bitte unter www.bestconnect.info/zaehler-anmelden „Neueinzug“ und füllen Sie das Online-Formular aus. Bei Fragen beraten wir Sie gerne unter der Energie-Hotline: 0463/50 77 22.“
Muss ich den Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt geben?
Der Netzbetreiber ist Inhaber der Zuleitung und der Zähler. Die Ablesung des Verbrauchs folgt für Sie als best connect-Mitglied weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind. Auch der Rechnungsintervall bleibt gleich. Erfolgt keine Ablesung des Zählerstands durch den Netzbetreiber oder durch Sie wird der Verbrauch rechnerisch ermittelt (geschätzt). Die Netzkosten sind genauso verbrauchsabhängig wie die Energiekosten.
Wie wird der Teilzahlungsbetrag (TZB) berechnet?
Bei Bestandsmitgliedern beruht die Berechnung des Teilzahlungsbetrages auf dem Vorjahresverbrauch.
Bei einem Versorgerwechsel übermittelt der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch an den Energieversorger. Auf Basis dessen wird der Teilzahlungsbetrag ermittelt, dieser beinhaltet die Energiekosten, die Netzkosten sowie die Steuern und Abgaben.
Wann erfolgt die Jahresrechnung?
Den Abrechnungszeitraum bestimmt der Netzbetreiber. Damit bleibt auch bei einem Lieferantenwechsel, den best connect für sie durchführt, der Rechnungszeitraum gleich.
Warum habe ich eine Nachzahlung?
Die Berechnung des Teilzahlungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorjahresverbrauches, haben Sie in diesem Jahr einen Mehrverbrauch so kann es zu einer Nachzahlung kommen.
In seltenen Fällen ermittelt Ihr Netzbetreiber Ihren Vorjahresverbrauch rechnerisch (d.h. der Zählerstand wird nicht tatsächlich abgelesen) und hierbei kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber einen zu geringen Jahresverbrauch schätzt. Unter diesen Umständen kommt es bei der Abrechnung zu einer Nachzahlung.
Bei einem unterjährigen Wechsel (Abrechnungsperiode betrifft kein ganzes Jahr) kann der TZB zu gering eingestuft worden sein.
Bitte beachten Sie, dass der erste Teilzahlungsbetrag im Nachzahlungsbetrag schon enthalten ist.
Wie setzt sich die Rechnung zusammen?
Aus Energiekosten, Netzkosten, Steuern und Abgaben. Die durch best connect erzielte Ersparnis betrifft nur die Energiekosten, da alle anderen Kosten gesetzlich geregelt sind.
Wo finde ich den best connect-Tarif auf meiner Jahresrechnung?
In der Beilage zur Rechnung auf Seite 3 sehen Sie bei der Betragsübersicht unter Energie Ihren best connect-Tarif.
Was ist die Strompreiszonentrennung?
In der Vergangenheit haben Deutschland und Österreich ein gemeinsames Marktgebiet für den Stromgroßhandel gebildet. Das hat sich mit 01.10.2018 geändert, die beiden Märkte wurden getrennt. Durch die Trennung der Preiszone wird der Stromhandel in Österreich erschwert, da österreichische Energielieferanten nicht mehr uneingeschränkt im liquidesten Markt Europas Strom kaufen können.
Aus welchen Kosten besteht meine Energierechnung?
Die Energierechnung besteht aus folgenden Positionen: Energiepreis in Cent/kWh unter Angabe eines Grundpreises, Netztarif sowie Steuern und Abgaben. Der Energiepreis und die Netzkosten sind verbrauchsabhängig.
Meine Frage war nicht dabei. An wen kann ich mich wenden?
Wir freuen uns über Ihren Anruf bei der Energie-Hotline: 0463/50 77 22 oder schreiben Sie uns Ihre Frage per E-Mail an energiepool@bestconnect.info